Barsbütteler Sportverein von 1948 e.V.

Aktuelle Informationen zur Corona – Bekämpfungsverordnung gültig ab 31.05.2021

Am 29.05.2021 hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die den organisierten Sport betreffenden Veränderungen übermitteln wir Ihnen nachfolgend. Diese gelten vom 31.05.2021 bis 13.06.2021.

Hier ein Ausschnitt aus der Verordnung:

Grundsätzlich gilt:

  • Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden
  • Abstands – und Kontaktregelungen gelten nicht mehr
  • Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport getrieben werden
  • Gemeinschaftseinrichtungen können genutzt werden (Umkleiden und Duschen)
  • Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
  • Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt

Weitere Informationen zur Corona-Bekämpfungsverordnung, unter anderem für die Sportausübung in Innenräumen, Sport im Außenbereich, der Testpflicht/ Vorlage eines negativen Testergebnisses und die Regelung für vollständig Geimpfte/Genese, finden sie hier.

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